Die Gemeinden sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Fahrwegentschädigungen bei unzumutbaren Schulwegen zu entrichten.
Auf Gesuch hin werden Pauschalbeiträge ausbezahlt. Die Beitragsberechtigung wird nach Leistungskilometern festgelegt werden und der Beitrag nach Fahrkilometern.
Gesuche für das laufende Schuljahr sind bis am 15. September einzureichen.